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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

6. Juni 2019
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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassungt

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

 

Außer in Schweden dürfte das Thema „Zeiterfassung“ derzeit in ganz Europa diskutiert werden. Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet alle Betriebe, die täglichen Arbeitszeiten zu erfassen und zu dokumentieren, damit Überstunden vermieden werden. Man vermutet, dass in Europa sehr viele und vor allen Dingen unbezahlte Überstunden geleistet werden.

Warum interessiert das die Schweden überhaupt nicht? Weil die regulären Arbeitszeiten in Schweden bereits heute schon eingehalten werden. Die Schweden machen also pünktlich Feierabend oder verteilen ihre Wochen-Arbeitszeit so, dass Überstunden zeitnah ausgeglichen werden. Trotzdem liegt das BIP pro Kopf in Schweden fast so hoch wie in Deutschland. (Siehe auch Zeit Online vom 20.05.2019: www.zeit.de/wirtschaft/2019-05/ueberstunden-schweden-eugh-arbeitszeiterfassung-freizeit). Die Einhaltung der regulären Arbeitszeiten hat also keine negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft des Landes.

In der gesamten EU soll demnächst die tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeiten für Arbeitgeber Pflicht werden. Bisher bestand nur eine Verpflichtung, Mehrarbeit zu dokumentieren. Noch hat sich die Rechtslage in Deutschland nicht geändert; es ist aber zu erwarten, dass in naher Zukunft das Arbeitszeitengesetz geändert oder eine begleitende Verordnung erlassen wird.

Wer sich rechtzeitig wappnen möchte, sollte die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, in Erwägung ziehen. HRFtime, die erprobte Zeitwirtschaft von HRF, bietet Ihnen eine rechtskonforme, effiziente und leicht bedienbare Zeiterfassung. Mitarbeitende in der Verwaltung können einfach „Kommen“ und „Gehen" stempeln. Ihre Monteure wiederum stempeln auf Aufträge oder Teilaufgaben eines Auftrags. Jeder neu angestempelte Auftrag beendet automatisch den vorhergehenden. Und selbstverständlich können Urlaube und Abwesenheiten online beantragt und genehmigt werden. Durch vielfältige individuell gestaltbare Auswertungsmöglichkeiten sind Sie mit HRFtime auch hinsichtlich der Dokumentationspflichten auf der sicheren Seite.

Gerne zeigen wir Ihnen HRFtime bei Ihnen im Betrieb vor Ort oder in einer Online-Präsentation und beantworten Ihre Fragen. Sie erreichen uns per Telefon unter der Nummer 06162 94920 oder per E-Mail an vertrieb@hrf.de

 
 
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